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Hausordnung

Schule_vorn

 

Wir Lehrer, Schüler und Mitarbeiter des Osterlandgymnasiums haben gemeinsame Ziele. Wir wollen in einer Schule

arbeiten und lernen, in der wir mit unserer Arbeit zufrieden sind und in der wir unter guten Bedingungen danach streben

können, gemeinsam erfolgreich zu sein.

 

Voraussetzung dafür ist, dass wir uns gegenseitig mit Achtung und Respekt begegnen und Toleranz im Umgang

miteinander pflegen. Deshalb wollen wir auftretende Konflikte im Gespräch miteinander oder mit Hilfe kompetenter

Partner lösen. Wir ächten sowohl verbale als auch körperliche Gewalt an unserer Schule. Wir alle tragen Verantwortung

füreinander. Um miteinander leben zu können, sind eine Reihe von Regeln und Vorschriften nötig, die wir einhalten wollen.

 

1.         Das Verhalten vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts

 

1.1.            Die Schülerinnen und Schüler kommen mit den Bussen an und begeben sich in die Klassenräume bzw. Lichthöfe.

            Ab 7.30 Uhr besteht für die Schule Aufsichtspflicht. (siehe Aufsichtsplan)

            7.45 Uhr übernehmen die Fachlehrer der 1. Stunde die Aufsicht über ihre Klasse.

 

1.2.      Da die Ausstattung der Räume und die Instandhaltung des Gebäudes sehr teuer sind, gehen alle pfleglich damit

            um Fachunterrichtsräume werden grundsätzlich nur in Begleitung des Lehrers betreten, der Lehrer ist die letzte

            Person, die den Raum verlässt und danach verschließt.

 

1.3.      Falls 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen ist, meldet der Klassensprecher dies

            beim stellvertretenden Schulleiter bzw. im Sekretariat.

 

1.4.            Nach Unterrichtsschluss sind die Klassen- bzw. Fachräume so zu verlassen, dass die Arbeit der Reinigungs-

            kräfte erleichtert und Energie gespart wird.

            (Stühle hochstellen, Tafeln säubern, Fenster und Türen schließen, Beleuchtung ausschalten, Heizung auf ‚2’

            drehen)

 

1.5.            Damit der Unterricht nicht gestört wird, ist die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten

            im Unterricht nicht gestattet, jeder Lärm ist zu vermeiden.

            Handys u. ä. sind auszuschalten.

            Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände nicht

            gestattet. Ausnahmen sind nur auf Weisung des unterrichtenden Lehrers möglich. Zuwiderhandlungen

            berechtigen den Lehrer zur Wegnahme des Gerätes. (Eltern können dies in der Schulleitung abholen)

 

2.                  Ordnung im Klassen- / Fachraum

 

2.1.      In jeder Klasse übernehmen zwei Schüler den Ordnungsdienst. Sie werden wöchentlich abgelöst. Der

            Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Tafel gereinigt wird und jeder Schüler seinen Platz ordentlich

            verlässt. (ggf. wird vom Ordnungsdienst Papier aufgelesen)

 

2.2.      Anfallender Müll ist getrennt in die Abfallbehälter auf dem Flur zu entleeren.

 

2.3.      Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen und Geräten müssen unverzüglich dem Lehrer, dem

            Klassenleiter oder dem Sekretariat gemeldet werden. Mutwillige Beschädigungen verpflichten zu

            Schadenersatz und  können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

 

2.4.      Die in die Schule mitgebrachten Wertsachen, Geld und Kleidungsstücke sind nicht versichert, sodass

            jeder Schüler selbst dafür verantwortlich ist. (Bitte Schließfächer nutzen)

 

2.5.      Die Fenster dürfen nur im Beisein eines  Lehrers ganz geöffnet werden, ansonsten werden sie nur

            angekippt.

 

3.                  Pausenordnung

           

3.1.      Folgende Unterrichtszeiten bzw. Pausen sind festgelegt:

           

            1. Stunde         7.55  - 8.40 Uhr        

                                                                 5 Minuten Pause

            2. Stunde          8.45 -  9.30 Uhr

                                                               15 Minuten Pause

            3. Stunde         9.45 – 10.30 Uhr

                                                                 5 Minuten Pause   

            4. Stunde         10.35 –11.20 Uhr

                                                                35 Minuten Pause

            5. Stunde         11.55 – 12.40 Uhr

                                                                 5 Minuten Pause

            6. Stunde         12.45 – 13.30 Uhr

                                                               10 Minuten Pause

            7. Stunde         13.40 – 14.25 Uhr

                                                                 5 Minuten Pause

            8. Stunde         14.30 – 15.15 Uhr

           

            Bei durchgängig unterrichteten Doppelstunden beginnt die Pause nach der 2., 4. oder

            6. Stunde 5 Minuten eher (Der Fachlehrer hat die Aufsichtspflicht.)

 

3.2.            Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht

            gestattet.

Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klasse, die während der Freistunden das Schulgelände verlassen

(Erlaubnisder Eltern liegt vor), unterstehen nicht mehr der Aufsicht der Schule.

 

3.3.            Große Pause  (11.20 – 11.55 Uhr)

                                          

Die Schüler wechseln zunächst den Raum und gehen anschließend essen bzw. auf den Hof. Bei verschlossenem

Raum werden die Taschen ordentlich vor diesem abgestellt. Nicht vergessen:  Wertgegenstände entnehmen !!!

Die Klassen 11 und 12 können die große Pause wahlweise auch im Schulhaus verbringen.

Schüler der Klassen 10 unterstützen die Lehrer bei ihrer Aufsicht.

           

            Schlechtwettervariante:

Die Aufsicht durch die Klassen 10 entfällt.

Nach dem Raumwechsel halten sich die Schüler im Raum der 5. Unterrichtsstunde bzw. in den Lichthöfen

auf. Die Aufsicht im Schulhaus übernehmen die Lehrer der Schulhaus- und Hofaufsicht lt. Aufsichtsplan.

Die Fachlehrer, die in der 5. Stunde Unterricht in Fachkabinetten haben, übernehmen  nach Möglichkeit die

Aufsicht in ihren Räumen bereits während der Hofpause.

 

4.                  Sonstige Verhaltensregeln

 

4.1.            Das Rauchen ist im Schulgelände verboten.

 

4.2.            Der Genuss von alkoholischen Getränken sowie anderen Rauschmitteln ist verboten.

 

4.3.            Im Unterricht ist nur das Trinken von Wasser oder Saft (Plasteflaschen verwenden) gestattet (nicht Kaffee u. ä.).

 

4.4.            Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

 

4.5.            Sollte auf dem Schulgelände oder dem Schulweg ein Unfall passieren, so ist dieser unverzüglich dem Sekretariat

            zu melden.           

 

4.6.            Urlaub kann während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gewährt werden.

            Bei dennoch dringend notwendigen Freistellungen ist rechtzeitig ein schriftlicher

            Antrag an die Klassen- bzw. Stammkursleiter zu richten. (dies gilt für bis zu 3 Tagen im Schuljahr)

            Bei einer Anzahl darüber hinaus (4. – 15.Tag pro Jahr) geht der Antrag an die Schulleitung mit einer Stellungs-

            nahme des Klassen- bzw. Stammkursleiters. (Vordrucke im Sekretariat verfügbar)

 

4.7.            Schulversäumnisse durch Krankheit sind der Schule noch am gleichen Tag mitzuteilen. (bis 8.00 Uhr Anruf im

            Sekre-tariat)

            Schüler der Klassen 11 und 12 müssen bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Unterrichtstagen (und bei

            Nichtteilnahme an Kursarbeiten wegen Krankheit) ein ärztliches Attest vorweisen.           

            Entschuldigt versäumte Leistungsnachweise können auf Forderung des jeweiligen Fachlehrers nachgeholt

            werden.Wiederholte unentschuldigte Versäumnisse können entsprechend dem Thüringer Schulgesetz diszipli-

            narisch geahndet werden.

 

4.8.      Plakate und andere Aushänge dürfen im Bereich der Schule nur mit Genehmigung des Schulleiters angebracht

            werden.Das Verteilen von Druckschriften (Werbung, Handzettel u. ä.) ist grundsätzlich nicht erlaubt.

 

5.                  Verhalten bei Bränden, Bombendrohungen und anderen Katastrophen

 

5.1.      Alle Lehrer haben Aufsichtspflicht. Das Gebäude ist entsprechend dem Evakuierungsplan zu räumen. Den

            Lehrern und Rettungs-kräften ist unbedingt Folge zu leisten.

 

5.2.      Neben der Schulleiterin, dem Stellvertreter und den Lehrern sind auch die Mitarbeiterinnen im Sekretariat

            und der Hausmeister berechtigt, den Schülern Anweisungen zu erteilen.

 

6.                  Sprechzeiten des Sekretariats

 

montags bis donnerstags:          von 7.30 - 15.30 Uhr

                                      freitags:               von 7.30 - 14.30 Uhr

           

             Sekretariat geschlossen:           Mittagspause von 12.00 – 12.30 Uhr                        

 

Grundlagen dieser Hausordnung sind das gültige Thüringer Schulgesetz, die Thüringer Schulordnung und die

Lehrerdienstordnung.

 

Anlage:

Abwesenheitsregelung der Oberstufe

 

Gera, den 01. 03. 2011

Küchler

stellv. Schulleiter

 

auch als .pdf zum Download