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Hausordnung
Wir Lehrer, Schüler und Mitarbeiter des Osterlandgymnasiums haben gemeinsame Ziele. Wir wollen in einer Schule arbeiten und lernen, in der wir mit unserer Arbeit zufrieden sind und in der wir unter guten Bedingungen danach streben können, gemeinsam erfolgreich zu
sein.
Voraussetzung dafür ist, dass wir uns gegenseitig mit Achtung und Respekt begegnen und Toleranz im Umgang miteinander pflegen. Deshalb wollen wir auftretende Konflikte im Gespräch miteinander oder mit Hilfe kompetenter Partner lösen. Wir ächten sowohl verbale als auch körperliche Gewalt an unserer Schule. Wir alle tragen Verantwortung füreinander. Um
miteinander leben zu können, sind eine Reihe von Regeln und Vorschriften nötig,
die wir einhalten wollen.
1. Das
Verhalten vor Beginn und nach Beendigung des
Unterrichts
1.1.
Die Schülerinnen und Schüler
kommen mit den Bussen an und begeben sich in die Klassenräume bzw.
Lichthöfe.
Ab 7.30 Uhr besteht für die Schule Aufsichtspflicht. (siehe
Aufsichtsplan)
7.45 Uhr übernehmen die Fachlehrer der 1. Stunde die Aufsicht über ihre
Klasse.
1.2. Da die Ausstattung der Räume und die Instandhaltung des Gebäudes sehr teuer sind, gehen alle pfleglich damit um Fachunterrichtsräume werden grundsätzlich nur in Begleitung des Lehrers betreten, der Lehrer ist die letzte
Person, die den Raum verlässt und danach
verschließt.
1.3. Falls 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen ist, meldet der Klassensprecher dies
beim stellvertretenden Schulleiter bzw. im
Sekretariat.
1.4. Nach Unterrichtsschluss sind die Klassen- bzw. Fachräume so zu verlassen, dass die Arbeit der Reinigungs-
kräfte erleichtert und Energie gespart wird.
(Stühle hochstellen, Tafeln säubern, Fenster und Türen schließen, Beleuchtung ausschalten, Heizung auf ‚2’
drehen)
1.5. Damit der Unterricht nicht gestört wird, ist die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten
im Unterricht nicht gestattet, jeder Lärm ist zu vermeiden.
Handys u. ä. sind auszuschalten. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände nicht gestattet. Ausnahmen sind nur auf Weisung des unterrichtenden Lehrers möglich. Zuwiderhandlungen
berechtigen den Lehrer zur Wegnahme des
Gerätes. (Eltern können dies in der
Schulleitung abholen)
2.
Ordnung im Klassen- / Fachraum
2.1. In jeder Klasse übernehmen zwei Schüler den Ordnungsdienst. Sie werden wöchentlich abgelöst. Der Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Tafel gereinigt wird und jeder Schüler seinen Platz ordentlich
verlässt. (ggf. wird vom Ordnungsdienst Papier aufgelesen)
2.2. Anfallender Müll
ist getrennt in die Abfallbehälter auf dem Flur zu
entleeren.
2.3. Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen und Geräten müssen unverzüglich dem Lehrer, dem Klassenleiter oder dem Sekretariat gemeldet werden. Mutwillige Beschädigungen verpflichten zu
Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.
2.4. Die in die Schule mitgebrachten Wertsachen, Geld und Kleidungsstücke sind nicht versichert, sodass
jeder Schüler selbst dafür verantwortlich ist. (Bitte Schließfächer nutzen)
2.5. Die Fenster dürfen nur im Beisein eines Lehrers ganz geöffnet werden, ansonsten werden sie nur
angekippt.
3.
Pausenordnung
3.1. Folgende
Unterrichtszeiten bzw. Pausen sind festgelegt:
1. Stunde
7.55 - 8.40 Uhr
5
Minuten Pause
2. Stunde 8.45 - 9.30 Uhr
15 Minuten
Pause
3. Stunde
9.45 – 10.30 Uhr
5 Minuten Pause
4. Stunde
10.35 –11.20 Uhr
35
Minuten Pause
5. Stunde
11.55 – 12.40 Uhr
5 Minuten
Pause
6. Stunde
12.45 – 13.30 Uhr
10 Minuten
Pause
7. Stunde
13.40 – 14.25 Uhr
5
Minuten Pause
8. Stunde
14.30 – 15.15 Uhr
Bei durchgängig unterrichteten Doppelstunden beginnt die Pause nach der
2., 4. oder
6. Stunde 5 Minuten eher (Der Fachlehrer hat die
Aufsichtspflicht.)
3.2. Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht
gestattet. Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klasse, die während der Freistunden das Schulgelände verlassen (Erlaubnisder
Eltern liegt vor), unterstehen nicht mehr der Aufsicht der
Schule.
3.3.
Große Pause (11.20 – 11.55
Uhr)
Die Schüler wechseln zunächst den Raum und gehen anschließend essen bzw. auf den Hof. Bei verschlossenem Raum werden
die Taschen ordentlich vor diesem abgestellt. Nicht vergessen: Wertgegenstände entnehmen
!!! Die Klassen 11 und 12 können die große Pause wahlweise
auch im Schulhaus verbringen. Schüler der Klassen 10 unterstützen die Lehrer bei ihrer
Aufsicht.
Schlechtwettervariante: Die Aufsicht durch die Klassen 10
entfällt. Nach dem Raumwechsel halten sich die Schüler im Raum der 5. Unterrichtsstunde bzw. in den Lichthöfen auf. Die Aufsicht
im Schulhaus übernehmen die Lehrer der Schulhaus- und Hofaufsicht lt. Aufsichtsplan. Die Fachlehrer, die in der 5. Stunde Unterricht in Fachkabinetten haben, übernehmen nach Möglichkeit die Aufsicht in
ihren Räumen bereits während der
Hofpause.
4.
Sonstige Verhaltensregeln
4.1.
Das Rauchen ist im
Schulgelände verboten.
4.2.
Der Genuss von alkoholischen
Getränken sowie anderen Rauschmitteln ist verboten.
4.3.
Im Unterricht ist nur das
Trinken von Wasser oder Saft (Plasteflaschen verwenden) gestattet (nicht Kaffee
u. ä.).
4.4.
Fundsachen sind beim
Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
4.5. Sollte auf dem Schulgelände oder dem Schulweg ein Unfall passieren, so ist dieser unverzüglich dem Sekretariat
zu melden.
4.6.
Urlaub kann während der
Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gewährt werden.
Bei dennoch dringend notwendigen Freistellungen ist rechtzeitig ein
schriftlicher
Antrag an die Klassen- bzw. Stammkursleiter zu richten. (dies gilt für
bis zu 3 Tagen im
Schuljahr) Bei einer Anzahl darüber hinaus (4. – 15.Tag pro Jahr) geht der Antrag an die Schulleitung mit einer Stellungs-
nahme des Klassen- bzw.
Stammkursleiters. (Vordrucke im Sekretariat
verfügbar)
4.7. Schulversäumnisse durch Krankheit sind der Schule noch am gleichen Tag mitzuteilen. (bis 8.00 Uhr Anruf im
Sekre-tariat) Schüler der Klassen 11 und 12 müssen bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Unterrichtstagen (und bei
Nichtteilnahme an Kursarbeiten wegen Krankheit) ein ärztliches Attest
vorweisen.
Entschuldigt versäumte Leistungsnachweise können auf Forderung des jeweiligen Fachlehrers nachgeholt werden.Wiederholte unentschuldigte Versäumnisse können entsprechend dem Thüringer Schulgesetz diszipli-
narisch geahndet werden.
4.8. Plakate und andere Aushänge dürfen im Bereich der Schule nur mit Genehmigung des Schulleiters angebracht
werden.Das Verteilen von Druckschriften
(Werbung, Handzettel u. ä.) ist grundsätzlich
nicht erlaubt.
5.
Verhalten bei Bränden, Bombendrohungen und anderen
Katastrophen
5.1. Alle Lehrer haben Aufsichtspflicht. Das Gebäude ist entsprechend dem Evakuierungsplan zu räumen. Den
Lehrern und Rettungs-kräften ist unbedingt Folge zu
leisten.
5.2. Neben der Schulleiterin, dem Stellvertreter und den Lehrern sind auch die Mitarbeiterinnen im Sekretariat
und der Hausmeister berechtigt, den Schülern Anweisungen zu
erteilen.
6.
Sprechzeiten des Sekretariats
montags bis donnerstags:
von 7.30 - 15.30 Uhr freitags: von
7.30 - 14.30 Uhr
Sekretariat
geschlossen:
Mittagspause von 12.00 – 12.30 Uhr
Grundlagen dieser Hausordnung sind das gültige Thüringer Schulgesetz, die Thüringer Schulordnung und die Lehrerdienstordnung.
Anlage: Abwesenheitsregelung der
Oberstufe
Gera, den 01. 03.
2011 Küchler stellv. Schulleiter
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